Bedienungsanleitung für Arbeitsagentur

Bundesagentur für Arbeit - BA

01.11.2021 Die Arbeitsagentur trägt die Leistungen Transferkurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld. Damit alles reibungslos klappt, hier die "Bedienungsanleitung" und Links zu den wichtigsten Infoquellen.

Aktualität 01.01.2022
Bitte beachten Sie den ersten Infolink, der führt zu den aktuellen Meldungen der Arbeitsagentur.

Arbeitssuchend? Arbeitslos?

Arbeitssuchend melden muss man sich spätestens 3 Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses, wenn man das Ende schon kennt (z. B. bei befristetem Arbeitsverhältnis). Ansonsten innerhalb von 3 Tagen, nachdem man vom Ende des Arbeitsverhältnisses erfährt.
Wer in einer Transfergesellschaft ist, hat bereits den Status Arbeitssuchend, muss sich also nicht mehr arbeitssuchend melden.

Arbeitslos melden muss man sich spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung persönlich bei der Arbeitsagentur, wenn man ALG 1 beziehen möchte. Dafür braucht man den Personalausweis mit aktueller Meldeadresse (alternativ: Pass oder Ersatzdokument und aktuelle Meldebescheinigung).

Hinweis: Wer "nahtlos" ALG 1 beziehen möchte, sollte nicht bis zum letzten Tag warten, das kann man auch vorher tun. Wer nach Ende der Transfergesellschaft 57, aber noch nicht 58 Jahre ist, kann das ALG 1 zum 58. Geburtstag beantragen, dann gibt es 24 statt 18 Monate ALG 1.

Corona-Pandemie: Manche Dinge werden im Moment online oder telefonisch gemacht anstelle von Präsenz. Fragt nach, wie die momentanen Regeln sind.

Regeln, die ihr einhalten solltet

Nie einen Termin unentschuldigt versäumen!!!

Dies ist die wichtigste Regel für den stressfreien Umgang. Wer trotzdem einen Termin vergessen hat, ruft unverzüglich 0800 - 4 55 55 00 an und vereinbart einen neuen. Hinweis: Manchmal dauert es bei der Hotline recht lange, bis jemand abnimmt. Geduld haben!
Tipp
Einen Kalender an den Frühstückstisch hängen und kommende Termine dort eintragen. Dann versäumt man nicht so leicht einen Termin.

Für alle, die in einer Transfergesellschaft (TG) sind.

Wer in einer Transfergesellschaft ist, erhält eventuell parallel Einladungungen von der Arbeitsagentur oder Vermittlungsvorschläge.
Das ist in Ordnung und wir bitten euch, darauf zu reagieren.
Heißt, beim Agenturtermin hingehen und bei einem Vermittlungsvorschlag den Rückmeldebogen innerhalb von 3 Arbeitstagen an die Agentur zurückschicken.
Wenn die Termine von Arbeitsagentur und Transfergesellschaft kollidieren, setzt euch mit eurem Berater in der TG oder dem Einlader der Arbeitsagentur in Verbindung.
Wer dazu Fragen hat oder Hilfe braucht, meldet sich bitte bei seinem Berater in der TG oder beim betreuuenden Betriebsrat/Gewerkschaft. Bei Rechtsfragen hilft euch auch der Rechtsdienst eurer Gewerkschaft.

Für alle, die Arbeitslosengeld beziehen

In den untenstehenden Links findet Ihr die Zumutbarkeitsregelungen und Hinweisprospekte.
Folgende Regeln gelten für euch ganz besonders.

  • Termin wahrnehmen und nicht aufschieben

Termine von der Arbeitsagentur müsst Ihr wahrnehmen. Wer einen Termin nicht wahrnehmen kann (Krankheit), ruft bitte vorher beim Einlader der Arbeitsagentur an und sagt ab bzw. bittet um einen neuen Termin. Krankmeldung ist erforderlich, entweder persönlich bei der Agentur abgeben oder per Post! Wenn Ihr wieder gesund seit und damit vermittlungsfähig, Arbeitsagentur darüber informieren.
Wer in einer Transfergesellschaft ist, gibt die Krankmeldung dort ab! Trotzdem solltet Ihr die Arbeitsagentur informieren (Hotline 0800 - 4 55 55 00), sofern Ihr da einen Termin hat. Dann kann jemand anders diesen Termin nutzen.

  • Telefongespräche protokollieren

Schreibt euch immer den Namen des Gesprächspartners, Datum und Uhrzeit des Gesprächs und eine kurze Notiz des Gesprächsinhalts auf. Wenn Ihr den Namen des Gesprächspartners nicht verstanden habt, einfach nochmal fragen. Das ist nicht unhöflich und die Leute bei der Arbeitsagentur geben gern Auskunft.

  • Nichts gleich unterschreiben,

was Ihr nicht versteht oder wo Ihr nicht mit einverstanden seid: Ihr dürft alles was zu unterschreiben ist, mitnehmen und prüfen lassen.

Eingliederungsvereinbarung: Wenn Ihr euch damit unbehaglich fühlt, dürft Ihr das Dokument mitnehmen und prüfen lassen. Euer TG-Berater hilft euch dabei. Der Rechtsdienst eurer Gewerkschaft kann das Dokument auch juristisch prüfen.

Von allen Sachen, die Ihr unterschreibt, unbedingt eine Kopie anfertigen lassen und zu euren Unterlagen nehmen. Kopieren könnt Ihr in der Arbeitsagentur oder bei der Transfergesellschaft.

  • Urlaubsregelung

Bis zu 3 Wochen Urlaub pro Jahr sind unter Beibehaltung des ALG-Bezugs möglich. Bis 6 Wochen sind möglich, wobei dann nach 3 Wochen die ALG-Zahlung ruht. Bitte mit dem Berater der Arbeitsagentur absprechen, siehe Infolink weiter unten. Wer länger abwesend sein will, kann sich abmelden, muss sich aber später wieder erneut arbeitslos melden.

  • Höflich und wertschätzend

Der Mensch bei der Arbeitsagentur hat eine Aufgabe und die muss sie/er tun. Niemand dort will euch absichtlich etwas Böses tun. Deshalb immer höflich und freundlich bleiben, dann könnt Ihr auch darauf bestehen, genauso behandelt zu werden. Wenn Ihr was nicht gleich versteht, einfach nachfragen. Wenn Ihr was unterschreiben sollt, lasst es euch mitgeben. Das ist euer Recht. Aber in jedem Fall freundlich bleiben.

  • Nicht aufschieben oder garnicht reagieren

Es besteht immer die Möglichkeit eines Widerspruchs oder eines Klärungsgesprächs. Lasst euch vom TG-Berater helfen, oder macht einen Termin mit dem Rechtsdienst eurer Gewerkschaft aus.

  • Niemand muss allein zur Arbeitsagentur

Ihr dürft jederzeit eine Person eures Vertrauens mitnehmen, bei Sprachproblemen auch jemanden, der euch dolmetscht. Wenn Ihr auf euer Sprachproblem aufmerksam macht, gibt es in vielen Arbeitsagenturen auch (fremd)sprachkundige Menschen. Wer ganz dringend jemanden als Ämterbegleitung braucht, nimmt jemanden der ehemaligen Kollegen mit oder meldet sich (bitte mit ein paar Tagen Vorlauf) bei der Sozialberatung seiner Gewerkschaft.

Für alle, die nach Austritt aus der Transfergesellschaft zwischen 57 und 58 Jahren alt sind

Es kann sinnvoll sein, sich nicht gleich arbeitslos zu melden. Wer 57 ist, erhält für 18 Monate Arbeitslosengeld, wer 58 ist, erhält für 24 Monate Arbeitslosengeld. Vor allem für diejenigen, die nur noch kurze Zeit bis zum 58. Lebensjahr haben und eher geringe Aussichten auf eine neue Stelle, sollten da drauf achten ... Der Rechtsdienst eurer Gewerkschaft oder die Arbeitsagentur kann euch dazu beraten.

Für alle, die sich nach Ende des Arbeitslosengeldbezugs weiter arbeitssuchend/arbeitslos melden wollen.

Wenn Ihr euch weiter dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt, erhaltet Ihr eventuell Rentenfristen gutgeschrieben. Das zählt für die 35-jährige Frist, die man braucht, um vor dem Regelrentenalter (65+x) mit Abschlägen ab 63 in Rente zu gehen. Auch ein Minijob zählt nach derzeitiger Rechtslage für die Wartezeiten, wenn Ihr eigene Rentenbeiträge davon bezahlt. Und wer sich weiter um Arbeit bemüht, erhält auch leichter eine eventuell notwendige Reha-Maßnahme zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit.
Im Gegenzug müsst Ihr euch aber um eine neue Beschäftigung bemühen und Bewerbungen schreiben. Bitte protokolliert eure Bewerbungsbemühungen, eventuell fordert bei Rentenbeantragung die Rentenversicherung einen Nachweis für eure Bemühungen.

Letzte Änderung: 05.01.2022