Kirchensteuer auf Abfindung

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05.10.2021 Man kann bei der Kirche beantragen, dass die Kirchensteuer auf die Abfindung ermäßigt wird. Beim Lohnsteuerjahresausgleich gibt es dann etwas zurück.

Die Kirchensteuer schlägt bei einer großen Abfindung durchaus zu Buche, sie liegt im Bereich von 8 bis 9 % der Lohnsteuer.

Wer eine Abfindung erhalten hat, kann einen Kirchensteuer-Teilerlass beantragen. Der Teilerlass wird nicht überall gewährt, aber in vielen Kirchenbezirken wird die Hälfte der Kirchensteuer erlassen.

Informationen dazu kriegt Ihr beim für euch zuständigen Kirchensteueramt. Entweder danach googeln oder Ihr fragt bei eurem Pfarramt nach.

Anhang:

Word-Textentwurf für Teilrückerstattung der Kirchensteuer

Word-Textentwurf für Teilrückerstattung der Kirchensteuer

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Dateigröße: 28.5KB

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Letzte Änderung: 23.12.2021