Prüfen Sie Ihr Arbeitszeugnis

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01.07.2021 "Wegen seiner Pünktlichkeit war er stets ein Vorbild" - klingt gut, heißt aber etwa "er war eine Niete". Die Gewerkschaften haben eine Infobroschüre zur Sprache in Arbeitszeugnissen.

Stand 01/2021

Die Sprache in Arbeitszeugnissen ist manchmal verwirrend, manchmal "Geheimsprache". Hier finden Sie eine Broschüre der IG Metall zum Download, die viele wissenswerte Dinge zum Thema Arbeitszeugnis enthält.

Auch das Faltblatt der Arbeitskammer des Saarlands ist lesenswert, deshalb hier anbei.

Beruhigend: Die große Mehrzahl der Arbeitszeugnisse ist in Ordnung, auch wenn die Formulierungen von denen in der Broschüre abweichen.
Ansonsten schauen nach unserer Erfahrung die Arbeitgeber eher auf die Leistungsbewertung als auf den fachlichen Inhalt. Viele Zeugnisse legen die Details der Aufgabenbeschreibung und die zuletzt ausgeführten Aufgaben. Wenn Sie früher etwas anderes gemacht haben und jetzt wieder machen wollen, sprechen Sie mit Ihrem ehemaligen Arbeitgeber, damit er es umformuliert.

Wichtig: Lassen Sie den Arbeitgeber eventuelle Umformulierungen durchführen. Wenn Sie selbst formulieren, ist das meistens erkennbar.

Der Rechtsdienst Ihrer Gewerkschaft kann Ihr Arbeitszeugnis prüfen. Sie sollten auf jeden Fall ein neues Arbeitszeugnis verlangen, wenn ein Rechtschreibefehler drin ist oder das Dokument beschädigt ist.
Bitte in diesem Fall nicht zu lange warten, nach einer sehr langen Zeit kann Ihnen Ihr ehemaliger Arbeitgeber eventuell eine Neuausstellung verweigern.

Bewahren Sie Original-Arbeitszeugnisse gut auf! In Bewerbungsunterlagen nur Kopien mitgeben!

Letzte Änderung: 21.09.2021