Haftung von Arbeitnehmer*innen

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21.06.2020 Wenn man einen Schaden verursacht, haftet man dafür. Eltern haften für ihre Kinder. Aber wofür haften Arbeitnehmer*innen.

Prinzipiell ist das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Es gibt aber ergänzende Regelungen in Tarifverträgen. z. B. im Manteltarifvertrag der Metall+Elektroindustrie werden Arbeitnehmer*innen etwas besser gestellt.

Im Download gibt es eine Broschüre der Arbeitskammer des Saarlands zum Thema Haftung.

Anhang:

Haftungsrechtliche Fragen im Arbeitsverhältnis

Haftungsrechtliche Fragen im Arbeitsverhältnis

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Letzte Änderung: 21.06.2020