Infobox Aufhebungsvertrag

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02.07.2020 Ein Aufhebungsvertrag ist ein Mittel zur Auflösung eines Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung. Dabei gibt es einiges zu beachten, hier ein paar Infos zusammengetragen.

Das sollten Sie beachten

  1. Erst ausführlich nachdenken, dann unterschreiben. Wenn der Aufhebungsvertrag unterschrieben ist, ist er rechtswirksam. Auf keinen Fall drängen lassen, eine Woche sollten Sie schon drüber nachdenken, falls das Angebot "überraschend" kommt.
  2. Noch kein neues Arbeitsverhältnis? Wer in den ALG-Bezug gehen muss, beachtet bitte das eventuelle Ruhen des ALG-Anspruchs oder eventuelle Sperre. Sprechen Sie mit der Arbeitsagentur, bevor Sie unterschreiben. Wer nahtlos" in ein neues Arbeitsverhältnis oder in eine Transfergesellschaft geht, hat in diesem Punkt kein Problem.
  3. Abfindung? Mit einem steuerkundigen Menschen besprechen. Eventuell kann man durch eine Sonderzahlung in die Rentenversicherung die Steuerlast reduzieren (gilt speziell für Menschen über 50).
  4. Alles geregelt? Lassen Sie ein Mitglied des Betriebsrats oder den Rechtsdienst Ihrer Gewerkschaft drüberschauen. Bitte vor dem Unterschreiben!

Was sollte der Aufhebungsvertrag enthalten?

Das sollte geregelt sein +++

  • Datum, an dem das Arbeitsverhältnis endet
  • Gehaltzahlungen, ausstehende Provisionen, anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld und Überstundenvergütung
  • Umgang mit dem Resturlaub
  • Zahlung einer Abfindung und wann diese fällig wird
  • Betriebsrente
  • Arbeitszeugniss und dessen Inhalt
  • etwaiges Wettbewerbsverbot
  • Rückgabe des Dienstwagens, Diensttelefons, Dienstcomputers und sonstiges Firmeneigentum
  • ausdrücklich, dass das Arbeitsverhältnis aus betriebsbedingten Gründen oder auf Veranlassung des Arbeitsgebers aufgehoben wurde, damit es zu keiner Reduzierung vom Arbeitslosengeld des Arbeitnehmers kommt.

Letzte Änderung: 06.07.2020